Häufig gestellte Fragen
Jeder uns bekannte Gläubiger der betroffenen Gesellschaft wurde nach Insolvenzeröffnung mit einem vorgefertigten Anmeldeformular vom Insolvenzverwalter angeschrieben. Dieses Anmeldformular ist an die, auf dem Formular angegebene Adresse unterschrieben zurück zu senden.
Sollten Sie kein Schreiben mit der Aufforderung zur Forderungsanmeldung erhalten haben, können Sie sich über folgenden Link HIER als Gläubiger registrieren und ein entsprechendes Anmeldeformular ausdrucken um damit die Forderungen gegenüber der entsprechenden Gesellschaft schriftlich anzumelden.
Eine Forderungsanmeldung gegenüber dem Insolvenzgericht ist nicht wirksam (vgl. § 174 InsO).
Verwenden Sie zur Forderungsanmeldung bitte unbedingt das Anmeldeformular, das Ihnen der Insolvenzverwalter zusendet. Dieses ist mit einem elektronisch lesbaren Barcode versehen und ermöglicht so eine sachgerechte Zuordnung und Bearbeitung Ihrer Forderungsanmeldung. Das konkrete Vorgehen bei der Forderungsanmeldung wird Ihnen in einem Anschreiben des Insolvenzverwalters zu dem Anmeldeformular ausführlich erläutert.
Mit der Aufforderung zur Forderungsanmeldung wurde Ihnen ein PIN-Code mitgeteilt. Mit diesem PIN-Code können Sie über folgenden Link
» Gläubiger Informationssystem
den Sachstand Ihrer Forderungsanmeldung, nach dem Prüfungstermin, einsehen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass auf Grund der hohen Gläubigeranzahl des Insolvenzverfahrens ihre Sachstandsanfragen weder telefonisch noch schriftlich beantwortet werden können.
Sollten Sie Ihren PIN-CODE verloren bzw. keinen erhalten haben, können Sie diesen über folgendes Kontaktformular anfordern.
» Kontaktformular
Forderungsanmeldungen über dieses Kontaktformular sind nicht zulässig und werden nicht anerkannt!
Die Prüfung der angemeldeten Forderungen erfolgt in schriftlicher Form. Jeder Gläubiger dessen Forderung geprüft und bestritten worden ist erhält nach dem Prüfungstermin einen Tabellenauszug vom Insolvenzgericht. Die Versendung der Tabellenauszüge erfolgt auf Grund der hohen Gläubigeranzahl schubweise. Es wird daher um Geduld gebeten. Der übersandte Tabellenauszug ist gut aufzubewahren, da eine weitere Übersendung nicht erfolgen kann.
Den Sachstand ihrer Prüfung können Sie zudem, nach dem Prüfungstermin, über das Gläubigerinformationssystem mit dem zugesandten PIN-Code einsehen.
Sollte der übersandte Tabellenauszug den uneingeschränkten Vermerk "festgestellt" beinhalten, wird gebeten, diesen gut aufzubewahren. Eine erneute Übersendung erfolgt nicht.
Falls Ihre Forderung zu der Insolvenztabelle festgestellt wird, heißt das nicht, dass der gesamte Forderungsbetrag nun zeitnah an Sie ausbezahlt wird. Die zur Verteilung an die Insolvenzgläubiger zur Verfügung stehende Masse wird erst zu einem späteren Zeitpunkt feststehen. Sie wird gleichmäßig auf die festgestellten Insolvenzforderungen verteilt, wodurch sich die sog. Insolvenzquote ergibt.
Die Insolvenzverwaltung kann zum derzeitigen Stand der Insolvenzverfahren keine Auskünfte zur Quotenaussicht erteilen.
Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich erst am Ende des Insolvenzverfahrens.
Die angemeldeten Forderungen werden erfasst und geprüft, d. h. der Insolvenzverwalter prüft, ob der durch den Gläubiger geltend gemachte Anspruch tatsächlich begründet ist. Wenn der Insolvenzverwalter den Anspruch nicht anerkennt, dann bestreitet er diesen.
Den Grund des Bestreitens Ihrer Forderung entnehmen Sie bitte dem Gläubigerinformationssystem über welches Sie sich mit Ihrem PIN-Code über den Sachstand Ihrer Forderungsanmeldung informieren können.
Ein Beispiel hierfür kann sein, dass Sie Ihre gegenüber dem Schuldner bestehende Forderung, der Insolvenzverwaltung nicht bzw. nicht ausreichend nachgewiesen haben.
Das Bestreiten Ihrer Forderung erfolgte aufgrund der noch nicht durchgeführten Forderungsprüfung. Somit ist das Bestreiten „vorläufig“ und kann im Laufe des Verfahrens nach erfolgter Forderungsprüfung durch den Insolvenzverwalter nachträglich festgestellt werden.
Änderungen an Ihrer Forderungsanmeldung können Sie schriftlich dem Insolvenzverwalter mitteilen. Bitte senden Sie Ihre Änderungen mit Erläuterungen bzw. gesonderten Nachweisen an folgende Adresse:
neckermann.de GmbH i. I., Hanauer Landstraße 360, 60386 Frankfurt am Main.
Sollte Ihre Forderung nach dem Prüfungstermin gemindert, zurückgenommen oder vom Verwalter nachträglich anerkannt (z.B. aus "bestritten" wird "festgestellt") werden, erhalten Sie automatisch und ohne weitere Anforderung einen berichtigten Tabellenauszug. Auch hier gilt wieder: Den Auszug gut aufbewahren! Eine weitere Übersendung erfolgt nicht.
Sollten Forderungen nach dem Ablauf der Anmeldefrist (vgl. Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens) beim Insolvenzverwalter eingehen, werden diese gesammelt und zu einem späteren Prüfungstermin nachträglich geprüft. Nach Abhaltung des nachträglichen Prüfungstermins bzw. -stichtags ist das Amtsgericht verpflichtet, für “verspätete“ Forderungsanmeldungen eine Gebühr von 20,00 € pro „verspätetem“ Anmeldegläubiger zu erheben.
Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass im Hinblick auf die große Gläubigeranzahl weder schriftliche Sachstandsanfragen sowie Fragen zu den nachstehenden Einsichtsmöglichkeiten weder vom Insolvenzverwalter noch vom Insolvenzgericht beantwortet werden können.
Eine Quotenaussicht ist derzeit noch nicht bekannt.
Aktuelle Sachstands- bzw. Zwischenberichte sind auf der dieser Internetseite über das Gläubigerinformationssystem eingestellt. Bei Übersendung der Anmeldeunterlagen wurde Ihnen ein PIN-Code mitgeteilt. Mit Hilfe des PIN-Codes können Sie im Gläubigerinformationssystem, nach dem Prüfungstermin, die Dokumente zum jeweiligen Verfahren einsehen.
Sollten Sie Forderungen angemeldet haben und Ihnen wurde kein PIN-Code übersandt oder er ist Ihnen verloren gegangen, besteht die Möglichkeit über folgendes Kontaktformular den PIN-Code nochmals anzufordern.
Aufgrund der großen Gläubigeranzahl ist es weder dem Insolvenzverwalter noch dem Insolvenzgericht möglich, über die hier aufgeführten Fragen hinaus weitere spezielle Fragen in schriftlicher zu beantworten.
Informationen zum Sachstand entnehmen Sie bitte dem Gläubigerinformationssystem. Öffentliche Informationen und Bekanntmachungen des Amtsgerichts zu den Verfahren der Neckermann Gesellschaften können Sie auf www.insolvenzbekanntmachungen.de einsehen.