Wichtige Informationen der Insolvenzverwaltung
für Neckermann und Happy Size Kunden und GläubigerDas Amtsgericht Frankfurt am Main hat die Insolvenzverfahren über die Vermögen der neckermann.de GmbH am 1. Oktober 2012 und der Happy Size Company Versandhandels GmbH am 20. September 2012 eröffnet und für die neckermann.de GmbH Herrn Rechtsanwalt Dr. Michael C. Frege und für die Happy Size-Company Versandhandels GmbH Herrn Rechtsanwalt Niklas Lütcke zum Insolvenzverwalter bestellt.
Die Gläubiger der genannten Schuldnerinnen haben die Möglichkeit, ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden. Die Anmeldefrist ist jedoch bereits am 22. Januar 2013 abgelaufen. Wenn Sie noch eine Forderungsanmeldungen nachreichen wollen, entsteht Ihnen eine Prüfgebühr in Höhe von 20,00 EUR, die direkt vom Insolvenzgericht erhoben wird.
Bitte beachten Sie, dass das Amtsgericht - Insolvenzgericht - Frankfurt am Main Sie als Gläubiger nur dann über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Forderungsanmeldung unterrichtet, wenn die Forderung ganz oder teilweise bestritten worden ist. Soweit Sie keine Nachricht erhalten, heißt dies, dass Ihre Forderung voll umfänglich festgestellt worden ist.
Hinweise zu den Prüfungsterminen
Der nächste Prüfungtermin im Verfahren neckermann.de GmbH ist auf den 28. November 2017 anberaumt.
Im Falle eines Bestreitens Ihrer Forderung können Sie beim Insolvenzverwalter nach dem Grund des Bestreitens fragen. Im Wesentlichen handelt es sich um Differenzen zwischen der geltend gemachten Forderung und der Buchhaltung der Insolvenzschuldnerin.
Hinweise zur Verfahrensdauer und Quotenaussichten:
Verfahrensende: | voraussichtlich nicht vor 2019 |
Quotenaussicht: | derzeit nicht verlässlich prognostizierbar; allenfalls gering. |
Wichtige Dokumente - Neckermann
Wichtige Dokumente - Happy Size
Hinweis zum Insolvenzverfahren der Neckermann Logistik GmbH
810 IN 669/12 N-9-4 In dem Insolvenzverfahren Neckermann Logistik GmbH, Hanauer Landstrasse 360, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 79244), vertr. d.: Henning Bosch, Frischweid 15, 88471 Laupheim, (Geschäftsführer) hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Frankfurt/M., 14.06.2013